Benutzungsordnung der
Bibliothek Zeven
Angebot
| Über 26.000 Medien |
- Romane
- Sachbücher, Nachschlagewerke
- Zeitschriften, Zeitungen
- Musik-CDs
- Hörbücher auf Kassetten und
CDs
- Sprachlehrgänge und Lernprogramme
- Videos
- DVDs
- Blu-ray Discs
- CD-ROMs
- Konsolenspiele
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| Internet |
- 2 Plätze für Benutzer mit
Leseausweis
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| Multimedie-PC |
- Textverarbeitungsprogramm und Nachschlagewerke
- Inhalte sind ausdruckbar
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| Fernleihe |
- Wir bestellen von Ihnen gewünschte
Medien aus anderen Bibliotheken
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| Kopierer |
- In unmittelbarer Nähe der Lexika
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| Information und Beratung |
- Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur
Verfügung
- Broschüren zum Mitnehmen - Aktuelles
aus Zeven und Umgebung
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| Bibliotheksführung |
- mit Einführung in die Benutzungsordnung
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| Bibliotheksveranstaltungen |
- Lesungen, Kindertheater, Ausstellungen,
Lesenächte, Bilderbuchkino
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| Bücher-Flohmarkt |
- Ständiges Angebot sowie
regelmäßig ein großer Medienflohmarkt
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| Wunschbuch |
- Ihre Anschaffungsvorschläge sind
erwünscht
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| Im Internet recherchierbarer
Medienbestand |
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| Sitzecken |
Wie leihe ich aus?
Für
die Anmeldung benötigen wir Ihren Personalausweis mit Adresse.
Sie erhalten
einen Leseausweis, den Sie bei jeder Ausleihe vorlegen müssen.
Minderjährige
bis 17 Jahren brauchen die schriftliche Einwilligung eines
Erziehungsberechtigten.
Mit Ihrer
Unterschrift
erkennen Sie die Benutzungsordnung an und stimmen der elektronischen
Speicherung Ihrer persönlichen Daten zu.
Der
Leseausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der
Bibliothek.
Bitte teilen
Sie uns Adressen- und Namensänderungen mit.
Den Verlust
Ihres Leseausweises sollten Sie uns sofort melden, da Sie bei Missbrauch
für den entstandenen Schaden haften. |
Leihfristen
| Die Leihfrist für Bücher,
Sprachprogramme und umfangreiche Hörbücher
beträgt 3 Wochen |
| Kassetten,
Zeitschriften, Videos, CDs, CD-ROMs und DVDs können 2 Wochen
ausgeliehen werden |
| Sofern
das Medium nicht vorbestellt ist, können Sie es bis zu 3 Mal verlängern
(auch telefonisch oder per E-Mail.) |
Wie finde ich die
Medien?
| Es
gibt mehrere Wege: |
- Sie gehen zur "Information" und erhalten dort
Hilfe
|
- Sie orientieren sich an den Hinweistafeln sowie
an den Beschriftungen der Regale
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- Sie benutzen einen unserer vier
Computer-Kataloge
(OPAC). Der Computer gibt Auskunft, ob wir das gewünschte
Medium
besitzen, ob es ausleihbar ist und wo es steht
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Was
passiert, wenn mir etwas kaputt geht?
Bitte
prüfen Sie vor der Ausleihe, ob die Medien in Ordnung sind und
teilen Sie Beanstandungen möglichst sofort mit.
Die
Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch
die Benutzung von Medien entstehen.
Sollten die
Medien in Ihrer Obhut beschädigt oder abhanden gekommen sein,
benachrichtigen Sie uns bitte umgehend.
Bei starken
Beschädigungen, Verlust oder Nichtrückgabe von Medien
sind
Sie in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich
einer
Einarbeitungsgebühr ersatzpflichtig. |
Was kostet mich
das alles?
| Die
Anmeldung und Ausleihe für Kinder bis 13 Jahre ist
kostenlos. |
| Ab 14 Jahren muss
eine Jahresgebühr
entrichtet werden, die nach Alter bzw. Benutzergruppe
gestaffelt ist und für 12 Monate gilt. |
| Kosten fallen außerdem
an, wenn Sie |
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- Ihren Leseausweis ersetzen müssen
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- Kopien oder Computerausdrucke machen
|
- Ihre ausgeliehenen Medien nicht fristgerecht
abgegeben haben
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| Bei
verspäteter Rückgabe werden ab dem 3.
Öffnungstag nach
Fristablauf pro Medieneinheit und angefangener Woche
Säumnisgebühren berechnet. |
Nach
1 Woche erhalten Sie dann bereits die 1. von 3 schriftlichen Mahnungen, mit
denen neben Säumnis- auch Mahngebühren erhoben werden.
Wenn auch die 2. Mahnung nicht zur Medienrückgabe
führt, wird
ein Medienrückgabebescheid erlassen. Sollte dieser ebenfalls
nicht
befolgt werden, kommt es nach § 8 unserer
Bibliothekssatzung zur
Einleitung von Zwangsmaßnahmen. Für die Einziehung
der
Medien durch Boten oder Vollstreckungsdienst wird eine
Abholungsgebühr, zuzüglich Säumnis- und
Mahngebühren sowie ggf. Schadenersatz erhoben. |
Wie
verhalte ich mich in der Bibliothek?
Vermeiden Sie bitte jeden unnötigen
Lärm oder eine andere Störung des Bibliotheksbetriebs.
Rauchen ist nicht erlaubt, Essen und Trinken ist nur in den Sitzecken erlaubt.
Falls Besucher gegen diese Nutzungs- und Gebührenordnung
verstoßen, können sie zeitweise oder dauernd von
Besuch und
Nutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. |
Gebühren
| Jahresgebühr |
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kostenlos |
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
|
3,00 € / Jahr |
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12,00 € / Jahr |
- Familien mit Kindern unter 18 Jahren
|
18,00 € / Jahr |
| ermäßigungsberechtigt
sind ab Vollendung des 18. Lebensjahres: |
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- Studentinnen / Studenten; Juleica- oder Ehrenamtskarteninhaber
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- Arbeitslosengeldempfänger
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6,00 € / Jahr |
- Familien mit Kindern unter 18 Jahren
ermäßigt
|
12,00 € / Jahr |
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| weitere
Gebühren |
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- Ausstellen eines EDV-lesbaren Ersatzausweises
|
2,50 € |
- Beschädigung eines Strichcodes
|
1,00 € |
- Vorbestellung eines Mediums
|
1,00 € |
- Bestellung eines Mediums über
Fernleihe mit Benachrichtigung
|
2,50 € |
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|
6,00 € |
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| Säumnisgebühren |
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- ab dem 3. Öffnungstag nach Fristablauf
pro Medieneinheit (ME) und angefangener Woche
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0,50 € / ME |
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1,00 € / ME |
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1,50 € |
- Gebühr für die Abholung
entliehener Medien durch Boten oder Vollstreckungsdienst
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15,00 € |
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